Zuchtzulassung des ÖKV

Dies sind die Zuchtvoraussetzungen des ÖKV. Da der WHCÖ sich für Gesundheit und Erhalt des Rassestandarts einsetzt, sprechen wir uns zusätzlich für die Erfüllung dieser Kriterien aus:

Ausstellungsergebnis

Für den SWH und den TWH ist zumindest eine Ausstellungsbewertung erforderlich: Eine Formwertbeurteilung auf einer Internationalen oder Nationalen Hundeausstellung mit entweder Vorzüglich oder Sehr gut oder Gut. Bei Formwert Sehr gut oder Gut muss zusätzlich eine schriftliche Feststellung im Richterbericht bezüglich eines sicheren Wesens vorhanden sein.

Gesundheit

HD-Untersuchungen (Hüftgelenksdysplasie) sind für den SWH und den TWH verbindlich. Es dürfen nur Hunde verpaart werden, bei denen entweder beide Elterntiere HD-A aufweisen, oder ein Elterntier HD-B und das Andere HD-A aufweist.

Diese Untersuchung darf nur von speziell ausgebildeten Tierärzten vorgenommen werden. Diese Tierärzte können beim Zuchtreferat des ÖKV erfragt werden.

Zucht für nicht in österreichischem Besitz stehende Rüden (ausländische Deckrüden)

Alle Rüden müssen die gleichen Bedingungen wie in Österreich stehende Deckrüden erfüllen. Dies gilt, soweit die Möglichkeit besteht, die angeführten gesundheitlichen Untersuchungen und die vorgesehenen Prüfungen oder Prüfungen, die den vorgesehenen inhaltlich entsprechen, im Heimatland zu absolvieren. Die entsprechenden Nachweise sind in Kopie den Wurfunterlagen beizulegen.

Begleithundeprüfung

Für den SWH und den TWH ist die Erbringung einer Begleithundeprüfung-A oder Verkehrsteil der BH als Zuchtvoraussetzung notwendig.

Die Begleithundeprüfung A oder Verkehrsteil der BH kann durch eine Prüfung im Mutterland der Rasse ersetzt werden, wenn diese dort als Zuchtvoraussetzung anerkannt wird.

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